AGB

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Firma „Swiss-Office-Support by Susann Löpelt“, nachstehend nur als Swiss-Office-Support bezeichnet, erbringt ihre Leistungen im kaufmännischen Bereich ausschliesslich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Die Einzelheiten der Leistungserbringung ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in den jeweiligen und individuellen Einzelangeboten.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebote und Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Schriftform oder Textform per E-Mail.

2.2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schrift- oder Textform.

2.3. Allgemeine und besondere Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn der Swiss-Office-Support ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.

2.4. Der Beginn der Zusammenarbeit wird jeweils in der Auftragsbestätigung definiert. Die Zusammenarbeit wird für den vereinbarten Zeitraum fest vereinbart und nach Absprache verlängert. Der Beginn der Zusammenarbeit kommt auch zustande, wenn der Swiss-Office-Support mit der Ausführung des Angebotes beginnt.

3. Besondere Leistungserbringung

3.1. Swiss-Office-Support kann Dienstleistungen auch durch Dritte wahrnehmen lassen. Swiss-Office-Support ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen auszulagern (Experten, Freelancer).

3.2. Swiss-Office-Support wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderlichen fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen verfügen. Dies bedingt ebenfalls einer unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung unter der Wahrung des Datenschutzes.

3.3. Swiss-Office-Support kann ähnliche oder gleiche Inhalte oder Kampagnen verschiedener Kunden entsprechend betreuen. Swiss-Office-Support wird dabei nicht den Interessen eines Kunden Vorrang vor den Interessen eines anderen Kunden geben.

3.4. Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität für im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Inhalte oder Konzepte. Es gilt des Weiteren keine Branchen- oder Gebietsexklusivität (geografisch).

3.4. Swiss-Office-Support hat die erbrachten Leistungen sorgfältig zu dokumentieren und darauf hinzuweisen, sobald der angefallene Aufwand das vereinbarte Budget zu überschreiten droht.

3.5. Der Kunde stimmt im Falle einer Keyword-Kampagne bei Google (SEA) zu, dass die Verwaltung der Ads-Kampagnen über Google Data Studio erfolgt.

4. Änderung und Erweiterung des Leistungsumfanges

4.1. Der Kunde ist durch seinen Ansprechpartner jederzeit dazu berechtigt, Erweiterungen des Leistungsumfanges des vorliegenden Vertrages zu verlangen. Dieses Verlangen stellt ein Angebot an Swiss-Office-Support zur Prüfung der Durchführbarkeit der Erweiterung dar. Swiss-Office-Support wird die gewünschte Änderung prüfen und den Kunden nach Abschluss der Prüfung schriftlich darüber informieren.

4.2. Erkennt Swiss-Office-Support, dass vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, teilt dies Swiss-Office-Support dem Kunden schriftlich mit. Swiss-Office-Support wird spätestens eine Woche nach Mitteilung der Änderungsnotwendigkeit, Realisierungsalternativen einschliesslich der Auswirkungen auf das Gesamtvorhaben schriftlich mitteilen.

4.3. Wird über ein Änderungs- / Erweiterungsangebot keine Einigung erzielt, so wird der Vertrag wie ursprünglich vereinbart fortgesetzt. Ist dies nicht möglich, weil die Leistungen ohne Änderungen / Erweiterungen ganz oder teilweise nicht realisierbar sind oder nicht zum vertraglichen Erfolg führen, stehen den Parteien die gesetzlichen Rechte zu.

5. Gewährleistung und Garantie

5.1. Swiss-Office-Support übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.

5.2. Swiss-Office-Support gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschliesslich reproduzierbare Fehler, deren Ursachen in Qualitätsmängeln der Leistungen von Swiss-Office-Support liegen. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.

5.3. Swiss-Office-Support kann Gewährleistung durch Nacherfüllung erbringen.

5.4. Falls die Nacherfüllung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen.

5.5. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

5.6. Der Kunde muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber Swiss-Office-Support gerügt hat und dass Mängel auf den Leistungen von Swiss-Office-Support beruhen.

5.7. Swiss-Office-Support haftet für etwaige weitere Schäden und Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse, Domainadministration und Inhaberschaft

Swiss-Office-Support stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Vertrag dem Kunden eingeräumt sind oder durch den Vertragszweck bedingt und zu seiner Erfüllung erforderlich sind.

7. Preise, Zahlungen und Fälligkeit

7.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich jeweils in Schweizer Franken.

7.2. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Erbringung der Leistung oder Teilleistung. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach dokumentiertem Aufwand für den abgelaufenen Monat. Bei Stundenpaketen wird der gesamte Betrag jeweils im Voraus in Rechnung gestellt. Der Kunde erhält jeweils am letzten Tag eines Monats einen Stundenrapport mit dem restlichen Stundenguthaben. Das Guthaben erlischt 1 Jahr nach Zahlungseingang. Werden Leistungen Dritter über Swiss-Office-Support abgerechnet, so erfolgt die Rechnungsstellung ebenfalls im Voraus (Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen).

7.3. Zahlungen sind ohne Abzüge jeweils fällig nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen. Sofern einer Rechnung nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen wird, gelten die Leistungen als abgenommen.

7.4. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommen Verzugszinsen von 3% dazu.

7.5. Werden Leistungen Dritter über Swiss-Office-Support abgerechnet und gerät der Kunde mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist Swiss-Office-Support nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen sofort zu pausieren. Eine Reaktivierung erfolgt unmittelbar nach Eingang der offenen Rechnungen.

7.6. Für Leistungen, die der Swiss-Office-Support nicht an dessen Geschäftssitz (in Emmetten, NW) erbringt, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.

8. Vertragslaufzeit, Arbeiten auf Abruf, Auftragsende

8.1. Die Laufzeit der Dienstleistung von Swiss-Office-Support wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

8.2. „Arbeitseinsätze auf Abruf“ müssen dem Swiss-Office-Support 14 Tage im Voraus bekannt gegeben werden. Ist dies nicht möglich und muss der Swiss-Office-Support zu bestimmten Zeiten für kurzfristige Einsätze zur Verfügung stehen, ist diese Rufbereitschaft und hohe Flexibilität des Swiss-Office-Support vom Kunden mit einem Zuschlag von 50% auf den vereinbarten Stundensatz zu entschädigen. Einsätze und Vergütung an Sonn- und Feiertagen werden gesondert und schriftlich definiert.

8.3. Wie lange „Arbeitseinsätze auf Abruf“ mindestens dauern sollten wird vom Swiss-Office-Support schriftlich definiert. Dies ist abhängig von Art & Umfang der Arbeiten und vom Einsatzort.

8.4. Der Auftrag endet mit der Erledigung der gewünschten Arbeiten oder nach Vereinbarung zwischen den beiden Parteien. Wichtige Gründe für eine fristlose Beendigung des Auftrages durch Swiss-Office-Support liegen unter anderem vor, wenn:

  • der Kunde seine Zahlungen einstellt, über ihn eine Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen 2 Wochen aufgehoben wird;
  • der Kunde Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. Geheimhaltungspflicht verstösst;
  • wenn der Kunde die zur Ausübung der Tätigkeit benötigten Arbeitsmaterialien nicht zur Verfügung stellt.

9. Verantwortung, Freistellung, Rücktritt

9.1. Swiss-Office-Support prüft nicht, ob die angemeldeten Arbeiten und Inhalte Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

9.2. Der Kunde stellt Swiss-Office-Support hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die dadurch entstehen, dass der Kunde Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

9.3. Swiss-Office-Support ist berechtigt, von jedem Auftrag ohne Angaben von Gründen zurücktreten.

10. Mitwirkung

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Swiss-Office-Support die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen und kommunizieren.

10.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von Swiss-Office-Support unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Swiss-Office-Support auf Anforderung des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Swiss-Office-Support vorliegen, kann Swiss-Office-Support den Aufwand in Rechnung stellen.

10.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Swiss-Office-Support von der Leistungspflicht befreit.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Swiss-Office-Support haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.2. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Swiss-Office-Support die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Swiss-Office-Support nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren.

12. Diskretion

12.1. Allfällige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche die Parteien direkt oder indirekt im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erfahren, sind geheim zu halten und – ausser im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit – weder zu verwerten noch Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen. Jede Partei kann von Fall zu Fall die Informationen und Dokumente bezeichnen, die sie als vertraulich betrachtet.

12.2. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen solche Informationen und Kenntnisse, die allgemein bekannt und leicht zugänglich sind, der betroffenen Partei bereits bekannt waren oder ihr sonst wie von Dritten in zulässiger Weise zugetragen worden sind. Die Geheimhaltungspflicht ist von den Parteien in geeigneter Weise auf die Mitarbeiter zu übertragen.

12.3. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer einer allfälligen Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.

13. Leistungszeit, Verzögerungen und Termine

13.1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens Swiss-Office-Support schriftlich als verbindlich zugesagt. Swiss-Office-Support kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Arbeiten für den Auftraggeber isoliert sinnvoll nutzbar sind.

13.2. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten, bzw. zu bestätigen. Der Swiss-Office-Support integriert den Kunden in der Terminplanung. Swiss-Office-Support bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Swiss-Office-Support eine angemessene, mindestens aber eine 14-tägige Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit der Zustellung eines Mahnschreibens an den Swiss-Office-Support.

13.3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem Swiss-Office-Support durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen u.a. höhere Gewalt und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers.

13.4. Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

13.5. Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

14. Referenznennung

14.1. Swiss-Office-Support ist berechtigt, nach Auftragserteilung durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis nach aussen zu kommunizieren. Darin eingeschlossen sind z.B. Pressemitteilungen, Nennung der Referenzen auf Internetseiten (inkl. Social Media), Flyern und anderen Printmaterialien. Über Details des Auftrags wie die genaue Höhe des Auftragsvolumens, Stundensätze etc. vereinbaren die Parteien Stillschweigen.

14.2. Im Falle einer Pressemitteilung unterbreitet Swiss-Office-Support dem Kunden diese vorgängig zur Kontrolle. Jegliche Werbung und öffentliche Kommunikation muss dem Wahrheits- und Klarheitsgebot entsprechen.

14.3. Die Vertragsparteien dürfen während der Dauer der Zusammenarbeit einen gegenseitigen Link auf die entsprechende Website einrichten. Auch dürfen Kunden auf der Seite von Swiss-Office-Support Bewertungen über die Zusammenarbeit abgeben. Der Inhalt dieser muss ebenfalls dem Wahrheits- und Klarheitsgebot entsprechen.

Anwendbares Recht

Zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die Gerichte am jeweiligen Sitz von Swiss-Office-Support by Susann Löpelt. Es wird schweizerisches Recht angewendet.

Emmetten, 13.10.2023